Verbrennungsluft muss an die Feuerstätte bzw. den Brenner herangeführt werden, damit eine wärmeerzeugende Verbrennung von Brennstoffen inganggesetzt und aufrechterhalten wird. Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen (vollständige Verbrennung). Man unterscheidet eine raumluftabhängige und eine raumluftunabhängige Betriebsweise. Die Sicherung ausreichender Verbrennungsluftversorgung ist Bestandteil der Kontrollpflichten des Schornsteinfegers.
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